Muss der arbeitgeber arbeitskleidung stellen

Arbeitgeberinnen und. 1 › Arbeitsstaetten-_Arbeitsplaetze › Allgemeines. 2 Und da gilt: Kleidungsstücke, die der Sicherheit dienen und vom Gesetz vorgeschrieben sind, müssen vom Unternehmen bezahlt werden. Hier muss der. 3 Eine gesetzliche Regelung, wann Arbeitskleidung zu tragen ist und ob überhaupt gibt es nicht. Sie obliegt der individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber. 4 Ja, Arbeitgeber können vorschreiben, welche Arbeitskleidung getragen werden muss, wenn dies aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen notwendig ist. Auch in Fällen, in denen eine einheitliche Arbeitskleidung das Erscheinungsbild des Unternehmens oder der Branche widerspiegeln soll, kann der Arbeitgeber dies vorschreiben. 5 Nach § 3 Nr. 31 EStG kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Berufskleidung kostenlos und steuerfrei zur Verfügung stellen oder übereignen. Erhält der Arbeitnehmer die Berufskleidung zusätzlich zum Arbeitslohn, unterstellt die Finanzverwaltung, dass es sich um typische Berufskleidung handelt, sofern nicht das Gegenteil. 6 So wie der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, spezielle Berufsbekleidung zur Verfügung zu stellen, müssen Arbeitnehmer diese logischerweise auch tragen. Außerdem darf sie nicht zweckentfremdet werden, sondern muss genau so genutzt werden, wie der Chef es angeordnet hat. 7 Der Arbeitnehmer darf sich in diesem Fall auch weigern, ohne die erforderliche gesetzliche Schutzkleidung zu arbeiten. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch einweisen, wie und wann sie die Schutzkleidung einsetzen sollen, und er hat die Reinigung und Instandsetzung der Kleider zu übernehmen. 8 Die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität einer Arbeitskleidung gelten nicht. Auch ist es nicht erforderlich, insbesondere bei büroähnlichen Tätigkeiten, Kleiderkästen zur Verfügung zu stellen nur weil von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Dienstkleidung zur Verfügung gestellt wird. 9 Wo keine gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitskleidung herrschen, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vereinbarungen zur während der Arbeitszeit zu tragenden Kleidung im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festlegen, wobei der Betriebsrat den Vereinbarungen zustimmen muss. §3 arbeitsschutzgesetz arbeitskleidung 10 §3 arbeitsschutzgesetz arbeitskleidung 12