Rvg verfahrensgebühr erhöhung

RVG VV Nrn. , , , Vorbem. 3 Abs. 4 Leitsatz Nr. VV gewährt keine eigenständige Erhöhungsgebühr, sondern führt nur zur Erhöhung einer. 1 b) Abrechnung nach dem RVG-E, Wert EUR ; 1,3 Verfahrensgebühr Nr. VV RVG, ,30 EUR ; 0,3 Erhöhungsgebühr Nr. VV RVG, 90,30 EUR ; ,60 EUR. 2 Der Anwalt verdient zunächst eine 1,3-Verfahrensgebühr der Nr. VV RVG; darüber hinaus verdient er je weiteren Auftraggeber eine 0,3-Erhöhung nach Nr. 3 Für die Vertretung mehrerer Mandanten kann der Rechtsanwalt in einer Angelegenheit eine Mehrvertretungsgebühr auf die Verfahrens und Geschäftsgebühr. 4 Nach § 13 RVG beträgt in der untersten Wertstufe bis Euro die einfache Gebühr 49 Euro. Bis zu einem Wert von Euro steigt die Gebühr in einer Staff elung von Euro-Stufen um jeweils 39 Euro, bis Euro folgen Euro-Stufen mit Gebührenschritten von jeweils 56 Euro 5 (1) Soweit in den Fällen der Nummer 2 der sich nach § 15 Abs. 3 RVG ergebende Gesamtbetrag der Verfahrensgebühren die Gebühr übersteigt, wird der übersteigende Betrag auf eine Verfahrensgebühr angerechnet, die wegen desselben Gegenstands in einer anderen Angelegenheit entsteht. 6 Rz. 91 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöht sich nach Nr. VV RVG die Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3 (unabhängig davon, mit welchem Satz der Rechtsanwalt die Ausgangsgebühr bestimmt hat), insgesamt höchstens um 2,0. 7 Die 1,3-Verfahrensgebühr der Nr. VV RVG berechnet sich aus dem gesamten Gegenstandswert ( € + €) und zusätzlich wird für den Teil mit demselben Gegenstand eine Erhöhung nach Nr. VV RVG aufaddiert; eine Abgleichung nach § 15 Abs. 3 RVG erfolgt nicht. 8 Es erhöht sich daher die Verfahrensgebühr für jeden der Gesellschafter um 0,3, sodass der Rechtsanwalt also eine Verfahrensgebühr von insgesamt 1,9 erhält. Bei acht Auftraggebern ist die Erhöhung nach Anmerkung Abs. 3 zu Nr. VV auf 2,0 begrenzt (also nicht 7 × 0,3 = 2,1 Erhöhung, sondern 2,0 Erhöhung + 1,3 Verfahrensgebühr. 9 Dies bewirkte eine lineare Erhöhung der Gebühren des RVG um 10 %, in sozialrechtlichen Angelegenheiten um 20%. Die Gerichtsgebühren stiegen ebenfalls um 10 %, von den sonstigen Entschädigungen im Justizbereich heißt es, sie wären den marktüblichen Werten bzw. an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. erhöhung verfahrensgebühr umfang 10 Der BGH zeigt klare Kante bei der Begrenzung der Erhöhung bei mehreren Auftraggebern (Nr. VV RVG) ; Verfahrensgebühr, 1,3 ; 7 x 0,3 Erhöhung. 11 erhöhung verfahrensgebühr schwierigkeit 12